Aufnahme und Finanzen
Bevorzugt aufgenommen werden Kinder mit diagnostizierter
Sonderschulbe-
dürftigkeit
(E und L). Entsprechend dem Konzept der Schule können aber
auch nicht diagnostizierte Kinder ( Schulangst, Schulverweigerung u.a.) Auf-
nahme finden.
Über die mögliche Einschulung entscheidet ein Aufnahmegremium nach einem
Aufnahmegespräch.
Im
Schulvertrag
werden die Bedingungen des Schul-
besuches festgehalten. Das laut sächsischer Schulgesetzgebung zu erhebende
Schulgeld
wird für diagnostizierte Schüler und in sozial begründeten Fällen
vom Freistaat übernommen.
Zusammenarbeit
Um die für die Entwicklung des Kindes förderlichsten Wege zu finden, ist eine
enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule unabdingbar. Lehrer und El-
tern sind in ständigem Austausch miteinander. Auf den etwa monatlich stattfin-
denden Elternabenden werden auch allgemein pädagogische Fragen bewegt.
Die Schule arbeitet ebenso mit staatlichen Stellen, wie dem Schulamt und dem
Jugendamt zusammen. Der Kontakt zu psychologischen Beratungsstellen, Ärz-
ten und Therapeuten wird gepflegt.
Verwaltung
Elter, Mitarbeiter der Schule und Fördermitglieder bilden den wirtschaftlich -
rechtlichen Träger der Schule, den
Waldorfschulverein Chemnitz e.V.,
der sowohl die Förderschule als auch die Regelschule verwaltet. Der Vorstand
des Vereins ist mit Eltern und Mitarbeitern besetzt.